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Altholz - von der Natur für die NaturDurch die Wiederverwertung von Altholz liefern wir alle einen großen Beitrag zum Umweltschutz. Wir als Entsorgungsbetrieb richten uns an die Altholzverordnung welche die gängigen Verwertungs- und Entsorgungsverfahren für Altholz regelt.
So können Sie Ihr Altholz bedenkenlos bei uns anliefern oder durch uns abholen lassen und wir kümmern uns um den Rest. |
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Altholz - Wohin damit?
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Warum Altholzrecycling?
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Informationen zur Altholzannahme |
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Kategorie | Bezeichnung Altholz | Beispiele Herkunft |
A I | Unbehandeltes, Naturbelassenes Altholz, praktisch nicht verunreinigt. | Teile / Möbel aus Massivholz, ohne Leimplatten. |
A II | Verleimtes, lackiertes oder beschichtetes Altholz ohne Holzschutzmittel. | Möbel (ohne PVC-Anteil), Innentüren, Dielen, Leimholzplatten. |
A III | Kontaminiertes Holz in der Beschichtung jedoch ohne Holzschutzmittel. | Türen und Möbel mit PVC-Beschichtungen und / oder PVC-Kanten. |
A IV | Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, das bezüglich seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden darf. | Fenster, Außentüren, Holz-Gartenmöbel, Zäune, Dachsparren, Leitungsmasten, teilweise Bahnschwellen usw. |
PCB-Altholz | Altholz, das mit Mitteln behandelt ist, die PCB (polychlorierte Biphenyle) enthalten. | Masten, Bahnschwellen, Dämmplatten, Zäune die mit Steinkohlenteerölen imprägniert sind. |
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